Veränderungen im Arbeitsrecht

Bedeutung des Feiertages 1. Mai und die damit verbundenen Veränderungen im Arbeitsrecht.

Wir feiern den Tag der Arbeit in vielen Orten auf der Welt. Doch wissen wir auch wie dieser Feiertag zustande kam? Der Ursprung des Feiertages liegt über 100 Jahre in der Vergangenheit. Am 1. Mai 1886 begann in den USA ein Generalstreik, welcher das Ziel hatte, den 8-Stunden-Tag durchzusetzen. Die Streikenden engagierten sich für bessere Arbeitsbedingungen.

Die vorherigen Arbeitsbedingungen konnten die Arbeiter nicht mehr erfüllen. Sie hatten einen 12-Stunden Tag bei einer Entlohnung von 3 Dollar.

So versammelten sich Tausende Streikende am Samstag, dem 1. Mai 1886 überall in den USA, um für bessere Bedingungen zu kämpfen. Das Datum war angelehnt an bereits absolvierte Streiks in Australien am 1. Mai 1856, die ebenfalls den 8-Stunden-Tag forderten.

Nach einer Rede des Chefredakteurs der Arbeiterzeitung, August Spies, in Chicago auf dem Haymarket eskalierte die Situation und es kam zu Auseinandersetzungen mit der Polizei. Am Ende eines 3 tätigen Aufruhrs starben 7 Polizisten und um die 20 Demonstranten. 200 Demonstranten wurden bei der so genannten Haymarket Affair verletzt. Acht Anarchisten, die die Kundgebung organisiert hatten, darunter August Spies, wurden festgenommen und der Verschwörung angeklagt. Vier von ihnen, darunter August Spies wurden durch den Strang hingerichtet, einer beging Suizid in der Zelle, die restlichen drei wurden nach 6 Jahren Gefängnis begnadigt. Auf dem Gründungskongress der Zweiten Internationale im Juli 1889 wurde zum Gedenken der Opfer des Haymarket Riot der 1. Mai als Kampftag der Arbeiterbewegung ausgerufen. Am 1. Mai 1890 wurde zum ersten Mal dieser Protest- und Gedenktag mit Massendemonstrationen in der ganzen Welt begangen.

In Deutschland gelang es auf der Weimarer Nationalversammlung am 15. April 1919 zum ersten Mal, den 1. Mai zum gesetzlichen Feiertag zu bestimmen. Dieser Erfolg hielt jedoch nur ein Jahr. Die damaligen Parteien entschieden sich gegen den Feiertag.

In der Zeit des Nationalsozialismus wurde der 1. Mai ab 1933 durch die Nationalsozialisten zum gesetzlichen Feiertag gekürt.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der Feiertag durch den Alliierten Kontrollrat bestätigt.

In Deutschland ist es ein gesetzlicher Feiertag nach dem Feiertagsgesetz, jedoch kann es auf Länderebene verschiedene Namen tragen, so bezeichnet NRW den Tag als „Tag der Bekenntnis zu Freiheit und Frieden“.

Die Proteste im weiten Amerika haben auch in Deutschland etwas gebracht. Allerdings dauerte es seine Zeit. In den 1920er- Jahren wurde das Arbeitsrecht zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern eingeführt. In der Weimarer Republik entstanden weitere Arbeitsschutzgesetze, bis das komplette Arbeitsrecht in der Zeit von 1933-1945 ausgesetzt wurde, da es sich nicht mit dem Führerprinzip vereinbaren ließ.

Nach 1945 trat es wieder in Kraft und wurde kontinuierlich verbessert und erweitert.

Das sind die neusten Änderungen im Arbeitsrecht, die im Juli 2020 in Kraft getreten sind:

Gesetzlicher Mindestlohn

Ab dem 1. Januar 2020 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn von 9,19 € auf 9,35 € pro Stunde.

Mindestlohn für Auszubildende kommt

Durch die „Reform der beruflichen Bildung für höher Qualifizierte“ erhalten Auszubildende in Zukunft eine Mindestvergütung im ersten Ausbildungsjahr von monatlich 515 €, im weiteren Verlauf der Ausbildung steigt der Lohn um 18 % im zweiten und 35 % im dritten und 40 % im vierten Lehrjahr. Zudem werden Möglichkeiten einer Ausbildung in Teilzeit erweitert und die Freistellungsansprüche gestärkt.

Vereinfachungen beim Datenschutz

Erstmals seit Inkrafttreten des „Zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetzes der EU“ werden insbesondere für kleine Betriebe und Vereine Erleichterungen eingeführt. So muss ein Datenschutzbeauftragter erst ab einer Anzahl von 20 regelmäßig in der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigter Personen, gestellt werden. Noch bis vor Kurzem waren es 10. Eine weitere wesentliche Neuerung ist die Vereinfachung der Einwilligung von Beschäftigten zur Datenverarbeitung. Diese muss nicht mehr schriftlich erfolgen, sondern genügt auch per E-Mail.

Weitere Änderungen gab es bei der Erfassung digitaler Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Entscheidungen über Teilzeitanträge, A1-Bescheinigungen, Arbeitszeiterfassung, Entsenderichtlinien, Deckelung von Vorstandsgehältern und Erleichterungen bei Betriebsrenten.

Eine lange Entwicklung im Arbeitsrecht liegt hinter uns, die tapfere Arbeiter im Jahre 1886 angeleiert haben. Die Wirtschaft entwickelt sich beinahe täglich, so wird auch das Arbeitsrecht jedes Jahr an die jeweiligen Umstände angepasst. Dadurch werden Ungerechtigkeiten und Unzumutbares von Arbeitnehmern ferngehalten.

Zitat

Qualität ist kein Zufall.
Sie ist immer das Ergebnis von Vision, Planung und dauerhaft harter Arbeit.

Mein KRESS

Durch einen Klick auf "Anmelden" gelangen Sie zum Mitarbeiterportal

Portalanmeldung

Neu im Kress Blog:

SERIE: Remote Arbeit speziell in Ingenieurberufen

Neu im Blog

06026 6043

info@ib-kress.de

Sie haben jetzt eine Frage an uns? Wir rufen Sie gerne zurück, wenn Sie möchten!

Zum Kontaktformular

Kontakt